"Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin.
Handelt es sich um Leistungen zur Krisenintervention oder um Kurztherapien für Patienten und Patientinnen mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation, darf psychologische Psychotherapie von Ärztinnen und Ärzten, die lediglich über einen Weiterbildungstitel «praktischer Arzt» verfügen, (allerdings mit einer Beschränkung auf zehn Sitzungen) angeordnet werden."
(aus: https://www.psychologie.ch/aktuelles-publikationen/anordnungsmodell/faq-zum-anordnungsmodell, 05.01.2023)
Für die Ausstellung einer Anordnung seitens anordnendem Arzt liegen spezifische Formulare vor.
Darin muss nebst Name und Adresse des Psychotherapeuten die sogenannte ZSR-Nr. vermerkt werden (meine ZSR-Nr. ist unter "Kontakt" zu finden).